Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Übertragung sämtlicher Anteile an einer grundbesitzenden GmbH von der Mutter- auf die Großmuttergesellschaft auch als bloße Verkürzung der Beteiligungskette einen unmittelbaren Gesellschafterwechsel darstellt und daher nach § 1 Abs. 2b GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig ist (Az. 5 K 2022/23).
ZEW-Index verschlechtert sich weiter
Nach dem starken Einbruch der Erwartungen im März trüben sich diese lt. ZEW im April weiterhin ein. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls