Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die GoBD, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019 (BStBl I S. 1269), mit sofortiger Wirkung geändert (Az. IV D 2 – S-0316 / 21 / 10001 :002).
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1.