Eine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen ist im SGB II nicht vorgesehen, weil die Hundehaltung nicht zum vom SGB II zu gewährleistenden Existenzminimum rechnet. So entschied das SG Stuttgart (Az. 18 AS 1538/22).
WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko
Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.