Eine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen ist im SGB II nicht vorgesehen, weil die Hundehaltung nicht zum vom SGB II zu gewährleistenden Existenzminimum rechnet. So entschied das SG Stuttgart (Az. 18 AS 1538/22).
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei ausländischer Fluggesellschaft
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung