Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dass der Landesgesetzgeber entgegen der bisherigen Einheitsbewertung und auch abweichend von den Neuregelungen sowohl im Bund als auch in anderen Bundesländern die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden ohne Berücksichtigung der aufstehenden Gebäude erhebt (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23).
Halloween-Dekoration in Herne darf angebracht bleiben
Die Dekoration von Vorgärten und Häuserfassaden in der Teutoburgia-Siedlung in Herne für Halloween am 31. Oktober 2025 muss nicht beseitigt werden, wie dies ein Bürger