Mit Blick auf die Neuausrichtung der Grundsteuer haben sich die Landesregierung Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände über zu erwartende Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücksarten ausgetauscht. Diese sind Folge des Bundesgesetzes zur Reform der Grundsteuer, welches u. a. in Schleswig-Holstein angewandt wird. Die Landesregierung hat den kommunalen Landesverbänden das Angebot gemacht, einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Kommunen differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke ermöglicht.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese