Wird ein im Außenbereich belegenes unbebautes Grundstück als Golfplatz genutzt und dauert die Ermittlung eines speziellen Bodenrichtwerts für eine solche Nutzung an, kann die Finanzbehörde den Faktor nach dem hessischen Grundsteuerrecht nicht (mehr) anhand des gesetzlichen Auffangwerts bestimmen. Ein darauf gestützter Grundsteuermessbetrag ist von der Vollziehung auszusetzen. So das FG Hessen (Az. 3 V 697/25).
Eilantrag gegen das Verbot des Handels mit Cannabisjungpflanzen erfolglos
Der gewerbliche Handel mit eingepflanzten Cannabisjungpflanzen ist verboten. Dies hat das VG Köln entschieden und den Eilantrag eines Unternehmers gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Köln