Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Anwendungshinweise der FIU zur GwG-Meldeverordnung
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt ab sofort im geschützten Bereich ihrer Website im Teilbereich „Fachliche Informationen“ Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung zur Verfügung. Das berichtet die