Hacker am Gartenzaun?

Muss ein Werkunternehmer sich Zahlungen seines Kunden auf das Konto eines Betrügers anrechnen lassen, wenn dieser seinen E-Mail Account hackt und gegenüber dem Kunden manipuliert, sodass er Zahlungen auf ein Fremdkonto leistet? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 8 O 271/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Handyaufnahmen genießen urheberrechtlichen Schutz

Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Darüber hat das LG Frankfurt

Kopfschmerzen keine Folge von Corona-Impfung

Wenige Wochen nach einer Corona-Schutzimpfung traten bei einer jungen Frau aus dem Allgäu starke Kopfschmerzen auf. Dieser zeitliche Zusammenhang genügt jedoch nicht für die Annahme