In einem Streit um Erstattungsansprüche bei EC-Kartenmissbrauch gab das AG München der Klage eines Bankkunden auf Zahlung von 1.011 Euro überwiegend statt und verurteilte die beklagte Bank zur Zahlung in Höhe von 861 Euro (Az. 142 C 19233/19).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese