In einem Streit um Erstattungsansprüche bei EC-Kartenmissbrauch gab das AG München der Klage eines Bankkunden auf Zahlung von 1.011 Euro überwiegend statt und verurteilte die beklagte Bank zur Zahlung in Höhe von 861 Euro (Az. 142 C 19233/19).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,