Das AG München entschied, dass ein Segelschüler, der das Segelschiff beim Anlegen an einem Steg beschädigte, dem Schiffsführer keinen Schadensersatz leisten muss. Das Gericht hat dabei an die Fälle der Haftung eines Kfz-Fahrschülers angeknüpft (Az. 91 C 14599/22).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.