Das AG München entschied, dass ein Segelschüler, der das Segelschiff beim Anlegen an einem Steg beschädigte, dem Schiffsführer keinen Schadensersatz leisten muss. Das Gericht hat dabei an die Fälle der Haftung eines Kfz-Fahrschülers angeknüpft (Az. 91 C 14599/22).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 18. Juni 2026
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 18. Juni 2026.