Haftung des Segelschülers bei Bootsunfall

Das AG München entschied, dass ein Segelschüler, der das Segelschiff beim Anlegen an einem Steg beschädigte, dem Schiffsführer keinen Schadensersatz leisten muss. Das Gericht hat dabei an die Fälle der Haftung eines Kfz-Fahrschülers angeknüpft (Az. 91 C 14599/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Änderung des UStAE zum 31. Dezember 2025

Das BMF teilt mit, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2025 geändert worden ist, erneut geändert