Nachbarn, die unsachgemäß mit heißem Bienenwachs hantieren, müssen für Schäden am benachbarten Haus aufkommen. So entschied das LG Lübeck (Az. 10 O 421/20).
Streit um Nutzung eines kostenlosen Testangebots für 17-Jährigen: Kein wirksamer Vertragsschluss mit Fitnessstudio
Das AG München hat entschieden, dass zwischen dem Fitnessstudio und einem 17-Jährigen, der nicht „Hauptnutzer“ eines Testangebots war, kein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande gekommen ist und