Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 195/22).
Anstieg des ZEW-Index zum Jahresende
Im Dezember 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands an. Sie liegen mit plus 45,8 Punkten um plus 7,3 Punkte über dem Vormonatswert.