Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 195/22).
Regierungsentwurf zum Fondsmarktstärkungsgesetz veröffentlicht
Am 21.10.2024 hat das BMF den Regierungsentwurf zum Fondsmarktstärkungsgesetz veröffentlicht. Mit dem Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2024/927 (sog. AIFMD II) in