Haftung von Luftfahrtunternehmen: Haustiere sind nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen

Der EuGH hat festgestellt, dass Haustiere nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen sind. Denn auch wenn sich die gewöhnliche Bedeutung des Begriffs „Reisegepäck“ auf Gegenstände bezieht, lässt dies nicht den Schluss zu, dass Haustiere nicht unter diesen Begriff fallen (Rs. C-218/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge