Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen.
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,