Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür