Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sog. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des VG Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Az. VG 5 K 77/21).
Wer schnarcht, schläft – Richterbank nicht ordnungsgemäß besetzt
Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht unerhebliche Zeit einschläft und schnarcht, gilt als „abwesend“, weil er dann wesentlichen Vorgängen nicht mehr