Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sog. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des VG Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Az. VG 5 K 77/21).
Landesarbeitsgericht verneint den Anspruch des Fahrers eines Landesministers auf Tagegeld
Das LAG Niedersachsen hat die Berufung in dem Verfahren eines Fahrers gegen das Land Niedersachsen zurückgewiesen. Eine Dienstreise liege nicht vor, wenn die Fahrertätigkeit die