Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg darf die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hauses ohne Dach dazu verpflichten, das Gebäude einstweilen mit einer Folie abzudichten, um das Eindringen von Wasser auszuschließen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 19 L 554/25).
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §