Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer bleiben für 2024 unverändert, das hat der Hamburger Senat am 07.05.2024 beschlossen.
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S