Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer bleiben für 2024 unverändert, das hat der Hamburger Senat am 07.05.2024 beschlossen.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: