Autovermieter dürfen ihren Kunden für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen nicht ausnahmslos eine Gebühr von 40 Euro in Rechnung stellen. So entschied das LG Frankfurt auf Klage des vzbv (Az. 2-24 O 53/23).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.