Hertz Autovermietung: Unzulässige Pauschale für die Bearbeitung von Strafzetteln

Autovermieter dürfen ihren Kunden für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen nicht ausnahmslos eine Gebühr von 40 Euro in Rechnung stellen. So entschied das LG Frankfurt auf Klage des vzbv (Az. 2-24 O 53/23).

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