Hessisches Finanzgericht: Kindergeldantrag nicht per beA

Eine Übermittlung des Kindergeldantrags (ausschließlich) über das elektronische Anwaltspostfach (beA) ersetzt die Unterschrift nicht, sodass ein auf diesem Weg übermittelter Kindergeldantrag nicht wirksam gestellt ist. So entschied das FG Hessen (Az. 9 K 39/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge