Die Glasfaser-Werbung auf der Internetseite des Anbieters 1&1 vermittelte einen falschen Eindruck: Auch für Verbraucher mit Kupferleitung auf der letzten Meile schien Highspeed-Internet verfügbar, ein sog. Glasfaser-DSL-Tarif war buchbar. Nach Verbraucherbeschwerden reichte der vzbv Klage ein. Das LG Koblenz hat den Verstoß wegen Irreführung bestätigt (Az. 3 HK O 69/24).
Entwicklungszusammenarbeit: Engagement deutscher Unternehmen in den Blick nehmen
Deutschland verzichtet bisher weitgehend darauf, die finanziellen und personellen Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit systematisch auch für die Interessen der eigenen Wirtschaft einzusetzen. Aus Sicht der DIHK