Die KfQ hat ihren Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle überarbeitet und um ein Kapitel zu Teilnahmen an Qualitätskontrollen nach § 57e Abs. 1 Satz 6 WPO ergänzt.
Rechtsfrieden statt Mietrechtsprozess: Vergleich nach Immobilienkauf
Ein Vergleich vor dem LG München II dürfte wohl dazu führen, dass ein Mieter in Hannover aufatmen und Weihnachten ohne Sorge vor Mieterhöhungen feiern kann