Das BMF hat Hinweise zur Prüfungsanordnung (§ 196 AO) aktualisiert (Az. IV D 2 – S 0403/00009/001/031).
Wegen Nähe zur Identitären Bewegung – Rechtsanwalt darf nicht in Bundeswehr dienen
Ein Rechtsanwalt, der an einer Demonstration und weiteren Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hat, wird nicht weiter von der Bundeswehr zu Dienstleistungen herangezogen. Das hat