Die WPK weist darauf hin, dass das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und zum ganz überwiegenden Teil am 02.07.2023 in Kraft tritt.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber