Hinweisgeberschutzgesetz zum Whistleblowerschutz hält keine Zustimmung im Bundesrat

Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von sog. Whistleblowern (HinSchG) hat am 10.02.2023 im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten und geht in den Vermittlungsausschuss.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat

Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.