Hirsch verletzt Jäger: Schutz der Unfallversicherung greift nicht

Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob ein Jäger, der sich beim Zerlegen eines einige Tage zuvor geschossenen Hirsches verletzt, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen kann (Az. L 3 U 62/23).

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