Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung Familien ab 2024 stärker entlasten. So wird beispielsweise der Kinderzuschlag erhöht, mehr Unterhaltsvorschuss gezahlt und die Freibeträge steigen.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür