Ab 2024 wird der Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt dadurch auf 538 Euro. Hierüber informiert die Minijob-Zentrale.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: