Die EU-Kommission hat eine Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen. Mit dieser Änderung wird eine begrenzte Anzahl von Abschnitten des Befristeten Rahmens um sechs Monate verlängert.
BFH zur Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren
Der BFH hatte zu klären, ob die Besteuerungsgrundlagen einer Schlussbilanz und einer Aufgabebilanz aufgrund einer Betriebsaufgabe dann, wenn der betreffende Gewerbebetrieb gemäß § 35 Abs.