Die EU-Kommission hat eine Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen. Mit dieser Änderung wird eine begrenzte Anzahl von Abschnitten des Befristeten Rahmens um sechs Monate verlängert.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.