Im Februar haben 24,1 % der Beschäftigten in Deutschland zumindest teilweise von zu Hause gearbeitet. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter knapp 9.000 Unternehmen hervor.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür