Die Vermietung von Zimmerkontingenten an eine Kommune zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter überschreitet nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes. Dies gilt jedenfalls, solange hiermit keine übermäßige Abnutzung oder sonstige Beeinträchtigung für den Verpächter verbunden ist, die über die übliche Nutzung durch Hotelgäste hinausgeht. So das OLG Frankfurt (Az. 2 U 63/24).
eV ohne Anhörung: Wann ist Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt?
Wer sich vor dem BVerfG wegen fehlender Anhörung vor Erlass einer einstweiligen Verfügung (eV) auf eine Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit beruft, muss darlegen,