Verstößt ein Hundehalter gegen die Pflicht, seinen Hund an der Leine zu führen und nutzt sein Hund seine Freiheit für eine Rauferei mit einem anderen Hund, so kann der Hundehalter für alle Schäden aus dieser Rauferei haften. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 132/19).
Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO
Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wird mit sofortiger Wirkung um den Fall einer nach dem StBerG zulässigen