Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind künftig unter einfacheren Voraussetzungen möglich. Eine vorherige Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr erforderlich. Das bewirkt eine Änderung des im BGB geregelten Vereinsrechts, die am 21.03.2023 in Kraft tritt. Darauf weist das BMJ hin.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden