Das IAASB hat den Entwurf des geänderten ISA 570 zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 24. August 2023 erbeten.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).