Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat leicht abgenommen. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im November auf 95,9 Punkte, nach 96,2 Punkten im Oktober.
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.