Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat geringfügig nachgegeben. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im August auf 97,0 Punkte, nach 97,1 Punkten im Juli.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat