Verwendet der Anbieter einer Soziallotterie sein Logo im Rahmen seiner satzungsbezogenen, gemeinnützigen Tätigkeit als Aufdruck auf Informations- und Bildungsmaterialien, ist dies Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags, wenn hiermit aus der Perspektive eines durchschnittlichen Betrachters mindestens auch das Ziel verfolgt wird, den Absatz des Glücksspielangebots zu fördern. Dies entschied das BVerwG (Az. 8 C 2.24).
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel trotzt Handelskriegen – Europa hinkt hinterher
Der Welthandel erweist sich im laufenden Jahr stabiler als erwartet. Der Containerumschlag-Index des RWI Essen und des ISL ist im November nur leicht auf 137,5