Die Bundesregierung will Verwaltungsprozesse schneller gestalten, die wichtige Infrastrukturvorhaben betreffen. In ihrer aktuellen Stellungnahme legt die BRAK dar, weshalb dadurch die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener unnötig beschnitten werden.
WEG darf Teich vor der Terrasse stilllegen und neu bepflanzen
Das AG München wies die Klage einer Wohnungseigentümerin ab und entschied, dass die WEG den im Gemeinschaftseigentum stehenden Teich stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen