Die Bundesregierung will Verwaltungsprozesse schneller gestalten, die wichtige Infrastrukturvorhaben betreffen. In ihrer aktuellen Stellungnahme legt die BRAK dar, weshalb dadurch die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener unnötig beschnitten werden.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: