Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 einem Gesetz zugestimmt, das für eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts sorgen soll. Zugleich fassten die Länder eine begleitende Entschließung, in der sie u. a. fordern, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.