Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 einem Gesetz zugestimmt, das für eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts sorgen soll. Zugleich fassten die Länder eine begleitende Entschließung, in der sie u. a. fordern, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).