Die Innovationsleistung der Europäischen Union verbessert sich kontinuierlich und erreicht einen Anstieg um 10 % seit 2017 und ein Wachstum von 0,5 % zwischen 2023 und 2024. Laut Europäischen Innovationsanzeigers (EIS) 2024 haben die meisten EU-Mitgliedstaaten ihre Innovationsleistung gesteigert, wobei der Anstieg jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist.
BFH: Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt
Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach §