Der Rat der EU hat seinen Standpunkt zu Kernelementen eines Richtlinienvorschlags zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts festgelegt. Diese partielle allgemeine Ausrichtung beschränkt sich insbesondere auf Maßnahmen zur Bewahrung der Insolvenzmasse, die Pflichten der Unternehmensleitung im Falle einer Insolvenz sowie die Transparenzpflichten.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese