Der mehr als zehn Jahre andauernde Informationsaustausch zwischen 14 Kreditinstituten in Portugal könnte eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen. So der EuGH (Rs. C-298/22). Die Entscheidung, ob dies der Fall ist, sei letztlich Sache des portugiesischen Gerichts für Wettbewerbssachen, das den Fall vorgelegt hat.
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).