Jobcenter muss nicht Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern optimieren

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied. dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können (Az. L 11 AS 372/24 B ER).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge