Juristische Direktorin des RBB unterliegt mit Kündigungsschutzklage

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in dem Rechtsstreit zwischen der Juristischen Direktorin und dem RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren die Entscheidung des ArbG Berlin teilweise abgeändert. Das LAG hat keine Sittenwidrigkeit des Dienstvertrages festgestellt (Az. 7 Sa 1125/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

DStV nimmt Stellung zum Steueränderungsgesetz 2025

Das Steueränderungsgesetz 2025 soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland verbessern und bürgerliches Engagement stärken. Der DStV unterstützt diese Zielsetzung. In seiner Stellungnahme gibt