Das LAG Berlin-Brandenburg hat in dem Rechtsstreit zwischen der Juristischen Direktorin und dem RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren die Entscheidung des ArbG Berlin teilweise abgeändert. Das LAG hat keine Sittenwidrigkeit des Dienstvertrages festgestellt (Az. 7 Sa 1125/23).
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt