Am 11.12.2024 hat das Kabinett dem vom BMWK vorgelegten Vorschlag für eine Anpassung des Postgesetzes beschlossen. Ziel ist es, Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche schnell und effektiv zu entlasten und ihre Arbeitsbedingungen dadurch zu verbessern.
Kein Unfallversicherungsschutz für das Pflücken einer Sonnenblume zur Vorbereitung eines Schüler-Vortrags
Ein Schüler steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er für ein Referat in der Schule auf eigene Initiative eine Sonnenblume pflücken will