Die regionalen Notar- und Rechtsanwaltskammern sowie die Kammern auf Bundesebene wie Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer sollen künftig ihre Kammerversammlungen auch in virtueller oder hybrider Form abhalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJ vor. Das berichtet die BRAK.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2025
Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu Jahresbeginn deutet sich bei der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland e…