Kanzlei-Partnerschaft: Jetzt auch Fantasienamen ohne Partnernamen erlaubt

Partnerschaftsgesellschaften müssen seit 2024 nicht länger den Namen eines Partners tragen. Laut BGH (Az. II ZB 23/22) hilft das auch Kanzleien in derzeit offenen Verfahren. Darauf macht die BRAK aufmerksam.

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