Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit

Das FG Münster entschied, dass die auf den Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten Ausschüttungsanspruchs entfallene Kapitalertragsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist (Az. 3 K 2755/22 Erb).

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