Die EU-Kommission hat Verpflichtungsangebote von Apple nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt. Mit den Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Weigerung von Apple ausgeräumt, Wettbewerbern Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mittels iPhones in Geschäften zu gewähren.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge
Die WPK fordert die Gleichstellung von vBP mit WP in neuer Vorbehaltsaufgabe.